Corona-Krise Hilfen für Musiker

Die Corona-Krise erfordert zeitnah entsprechende finanzielle Hilfen für Musiker, Künstler und die Eventbranche. Egal ob Musiker, Künstler, Konzertveranstalter oder Veranstaltungstechniker dieses Landes, alle sind von der Corona-Krise besonders stark betroffen. Sie benötigen dringend staatliche Hilfe und finanzielle Unterstützung. Die täglichen Absagen von Veranstaltungen und die Schließung von Theatern, Konzertsälen und Spielstätten bescheren vor allen den freischaffenden Musikern und Künstlern hohe finanzielle Einbußen. Aber auch Kulturvereine und Spielstätten haben nun mit großen finanziellen Verlusten zu kämpfen. Diese Einbussen bringen viele Musiker und Künstler in starke existenzielle Schwierigkeiten.

Lockdown „light“ – neue Corona-Hilfen

Zu den aktuellen Corona-Hilfen für die Kulturbranche und den Veranstaltungssektor gelangen Sie hier.

Dies ist bei der Bundesregierung angekommen und sie hat darauf reagiert. Entsprechende Hilfsmaßnahmen für Selbständige und Kleinunternehmen sind auf dem Wege.

Die Künstleragentur BÖTTGER MANAGEMENT hat recherchiert und alle aktuellen Informationen zusammengetragen. Da sich die Ereignisse täglich ändern, werden wir die nachfolgenden Informationen immer wieder aktualisieren und ergänzen.

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Finanzielle Hilfe in Corona-Krise für Musiker und Künstler

(c) Böttger Management

Die Corona-Krise aktuelle Situation und Gesetzeslage (10.04.2020)

Die ITB, die Leipziger Buchmesse und die Hannover Messe waren die ersten Großveranstaltungen, die abgesagt worden. Mittlerweile sind in Deutschland alle Schulen, Universtitäten und Kitas bis vorerst Ostern geschlossen. Die Coronakrise ändert das Leben in Deutschland schlagartig und gravierend.

Am Sonntag, 22.03.2020, hat die Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder eine Kontaktsperre für die nächsten zwei Wochen verhängt. Die angedachte Ausgangssperre ist somit (voresrt) vom Tisch. Die weiteren Einschränkungen des öffentlichen Lebens sei notwendig, weil sich zu viele Bürger nicht an die am 12. März beschlossene Aufforderung, soziale Kontakte möglichst weitgehend zu verringern, gehalten hätten.

In den kommenden zwei Wochen ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch „alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet“

Die bedeutet ein Versammlungsverbot für Gruppen von mehr als zwei Personen. Kleinfamilien dürfen weiterhin gemeinsam unterwegs sein. Die weitergehenden Maßnahmen seien notwendig, weil sich zu viele Bürger nicht an die am 12. März beschlossene Aufforderung, soziale Kontakte möglichst weitgehend zu verringern, gehalten hätten.

Welche Vorschriften gibt es im Moment für Veranstaltungen?

Waren es zunächst nur die größeren Veranstaltungen, die nicht mehr stattfinden durften, ist der Kulturbetrieb mittlerweile gänzlich zum Erliegen gekommen. Konzerte, Lesungen und Premieren fallen aus. Zum jetzigen Zeitpunkt ruht der Spielbetrieb in den meisten Häsuern Deutschlands bis zum 19. April 2020. Ein Ende ist bisher ungewiss. Besonders betroffen von dieser Situation sind hier Musiker, Künstler und alle Bereiche der Eventbranche. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus führen bei vielen Freischaffenden durch drohenden Honorarausfälle bis zur Existenzbedrohung.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind geschlossen:

  • Gaststätten, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbäder und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen

Corona-Krise aktuelle Hilfen für Musiker, Künstler und Eventbranche

Die Bundesregierung will 40 Milliarden Euro für Kleinstunternehmen bereitstellen

Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen sind von den Folgen der Coronakrise hart getroffen. Für sie schnürt der Staat  jetzt ein Paket und stellt finanzielle Hilfe in Aussicht.

Das Coronavirus ist auch ein Angriff auf ein Lebensmodell der vielen Künstlerinnen und Künstler, die die Kulturnation Deutschland ausmachen und prägen

Zitat Monika Grütters, Kulturstaatsministerin

Nach Informationen des SPIEGEL plant die Bundesregierung ein Rettungspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer bis zehn Beschäftigte, die von den Folgen der Coronakrise betroffen sind. Hierunter fallen auch Hilfen für Musiker, Künstler und die Eventbranche. Insgesamt 40 Milliarden Euro will sie dafür zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden. Der Rest in Höhe von 30 Milliarden Euro soll als Darlehen vergeben werden.
Quelle: Spiegel 19.03.2020

Damit dieses Rettungspaket auch bei den Unternehmen ankommt, das die Hilfe tatsächlich nötig hat, will die Bundesregierung die Hilfsbedürftigkeit der Unternehmen im Nachhinein prüfen. Sollten die gewährten Zuschüsse unberechtigt gewesen sein, behält sie sich vor, gewährte Zuschüsse in Darlehen umzuwandeln.

Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in NRW

Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden!
Antragsfrist ist der 31. Mai 2020.
Hier geht es zu Antrag.
 

Corona-Krise finanzielle Hilfen für Musiker und Künstler vom Gesetzgeber

Kleine Unternehmen und Selbständige sollen infolge der Coronakrise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro erhalten. Dabei handele es sich um Finanzhilfen, nicht um Kredite. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige hervor“, der dem Handelsblatt vorliegt und der am Montag vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Die finanziellen Hilfe können Unternehmen mit „bis zu zehn Beschäftigten“ in Anspruch nehmen, die infolge von Corona nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten haben, heißt es im Gesetz. Eine Einmalzahlung in Höhe von 9000 Euro für drei Monate sollen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bekommen. Bis zu 15.000 Euro sollen Firmen für drei Monate mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten erhalten. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zweite weitere Monate eingesetzt werden.

Das Programmvolumen beläuft sich auf bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbständigen und der maximalen Ausschöpfungsdauer. Die Antragsstellung soll möglichst elektronisch erfolgen. Der Antragsstellung ist eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass das eigene Unternehmen wegen der Coronakrise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässen ist.
Quelle: Handelsblatt

Berlin, 23.03.2020. Das Bundeskabinett hat heute ein milliardenschweres Hilfspaket zur Unterstützung von Unternehmen und Solo-Selbständigen beschlossen

Das Hilfspaket ist auch für den Kultur- und Medienbereich nutzbar ist. Am Mittwoch soll das Maßnahmenpaket im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden und am Freitag im Bundesrat. Der Dreiklang an Maßnahmen, Betriebsmittelzuschüsse, Unterstützung bei persönlicher Notlage und Erhöhung der Schutzmaßnahmen, ergänzen die bislang beschlossenen Maßnahmen, wie z. B. der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld. An mittlere und große Unternehmen auch aus der Kultur- und Kreativwirtschaft richten sich Kreditprogramme der KfW sowie ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die finanziellen Hilfen möglichst schnell bei den Antragstellern ankommt.

1. Betriebsmittelzuschüsse für Kleinunternehmen sowie Solo-Selbständige

Das heißt gerade auch Künstlerinnen und Künstler und kleine kulturwirtschaftliche Unternehmen, können finanzielle Hilfe beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie einen Liquiditätsengpass haben. Solo-Selbständige und Kleinbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können für die Dauer von drei Monaten einen Betriebsmittelzuschuss von 9.000 Euro beantragen, Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten einen Zuschuss bis zu 15.000 Euro.

2. Persönliche Lebensverhältnisse

Bei der Grundsicherung (ALG II) gilt für einen befristeten Zeitraum bis September, dass Rücklagen nicht zuerst aufgebraucht werden müssen, bevor die Grundsicherung greift. Auch werden Miete- und Mietnebenkosten ohne weitere Prüfung übernommen. Vielen Kulturschaffenden wird damit dieser Weg der Nothilfe geöffnet.

3. Erhöhung der Schutzmechanismen

Um Kündigungen von Mieträumen, wie Ateliers, Proberäumen und Clubs, zu vermeiden, soll befristet bis September eine Kündigung aufgrund von Mietschulden nicht möglich sein. Ebenfalls wurden Vorschriften im Insolvenzrecht gelockert.

27.03.2020 Änderungen und Ergänzungen

Der Bundesrat wir heute über die am Mittwoch vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Hilfspakete entscheiden. Nach einer aktuellen Mtteilung vom Deutschen Kulturrat gibt es hiernachfolgende Änderungen und Ergänzungen:

Betriebsmittelzuschuss

Von einem speziellen Nothilfefonds für den Kultur- und Medienbereich hat die Bundesregierung inzwischen wieder Abstand genommen. Als Begründung verweist Sie darauf und darauf, dass Solo-Selbständige und kleinere Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft bereits in den allgemeinen Hilfsprogrammen mit eingeschlossen sind.

Arbeitslosengeld II

Für die in Not gekommenen soll der Zugang zu Arbeitslosengeld II jetzt erleichtert werden. Aus diesem soll die Vermögensprüfung wegfallen. Auch die Mietkosten sollen ohne weitere Prüfungen übernommen werden. Die allgemeine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt für einen begrenzten Zeitraum, als Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld II soll entfallen.

Künstlersozialversicherung

Für die Künstlersozialversicherung wäre ein Entlastungszuschuss des Bundes in die Künstlersozialversicherung für dieses Jahr ein wichtiger Schritt. Dieser würde die abgabepflichtigen Unternehmen entlasten. Viele Unternehmen in der Kreativwirtschaft verzeichnen durch die Corona-Krise starke Einbrüche ihrer Umsätze. Der vorgeschlagene Entlastungszuschuss könnte zur Absenkung des Abgabesatzes zur Künstlersozialkasse genutzt werden. Dies hätte gleichzeitig eine Erhöhung der Liquidität abgabepflichtigen Unternehmen zur Folge.

Das Mindesteinkommen für die bei der KSK versicherten Künstler/innen sollte, zumindest in diesem Jahr, unterschritten werden können. Ansonsten ist zu befürchten, dass im kommenden Jahr viele Versicherte ihren Versicherungsschutz verlieren werden, weil sie zum dritten Mal innerhalb von sechs Jahren das Mindesteinkommen nicht erreichen.

Grundeinkommen von 1.000 Euro für freiberufliche Musiker!?

Der Deutsche Musierat hat aufgrund der Corona-Krise bereits ein sechsmonatiges Grundeinkommen für freischaffende Musiker vorgeschlagen. Für die meisten Musiker, Künstler und in der Eventbranche tätigen Freiberufler bedeuten keine Konzerte schlicht und einfach auch keine Einnahmen mehr. Sollte dieser bedenkliche Zustand zu lange andauern, kann er schnell zum Ende der Existenz führen. Die überwiegend schlechte Bezahlung in vielen Bereichen der Musik- und Eventbranche, ist einer der bzw. die Hauptursache für meist fehlende Rücklagenbildung.

Viele freie Musiker/innen leben mit einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen von 13.000 Euro ohnehin am Rande des Existenzminimums. Rücklagen sind bei diesem Jahreseinkommen, was ja wirklich einer Kulturnation und der viertstärksten Industrienation unwürdig ist, nicht zu erwarten.

Zitat Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates

Christian Höppner fordert weiter von der Bundesregierung:

Für sechs Monate á tausend Euro ein befristetes Grundeinkommen den freiberuflichen Künstlerinnen und Musikern und Musikerinnen zur Verfügung zu stellen, die jetzt in der Situation sind, dass sie von heute auf morgen überhaupt keine Einnahmen mehr haben.

Es sind ja nicht nur die Veranstaltungen, die gar nicht stattfinden, sondern auch die, die vor leeren Rängen stattfinden. Das betrifft natürlich besonders die Künstlerinnen und Künstler

Zitat Olaf Zimmermann, Präsident Deutscher Kulturrat

Hilfen für Musiker und Künstler durch das Finanzamt

Im Zuge der Coronakrise sollen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler durch Sonderregelungen bezüglich der Steuerzahlungen entlastet werden. Dazu können Finanzämter folgende Maßnahmen zulassen:

  • Anträge auf Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen: Finanzämter können hier in Teilen oder komplett auf die Stundenzinsen von 0,5 % pro Monat verzichten, wobei das Unternehmen die Zahlungsunfähigkeit durch die Corona-Pandemie belegen muss
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020
  • Vollständige Erstattung der Sozialbeiträge ausgefallener Arbeitsstunden. Allerdings entscheidet hierbei nicht das Finanzamt, sondern die Krankenkasse im Einzelfall

Es gibt keine einheitliche Regelung auf Bundesebene, so dass ein enger und frühzeitiger Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt unerlässlich ist.

Unterstützung und Hilfe für Künstler, Musiker und die Eventbranche durch die GEMA (20.03.2020)

Auch der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist bewusst, dass die drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Schutz vor der Corona-Pandemie notwendig und sinnvoll für unsere Gesellschaft sind.  Gleichzeitig stellen alle diese Maßnahmen für ihre Kunden eine erhebliche Härte da, die auch existenzgefährdend sein kann. Hier sind besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen stark betroffen. Diese Situation tritt in gleichem Maße die von der GEMA vertretenen Urheber. Auch bei ihnen bedeuten die notwendigen Maßnahmen existentiell bedrohende Einnahmeverluste.
In Vertretung der rund 78.000 Mitglieder will die GEMA alles dafür tun, dass die Musikkultur unseres Landes weiter eine Zukunft hat.

Folgende Maßnahmen werden konkret von der GEMA auf Grund der Corona-Krise ergriffen:

  • für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme soll rückwirkend ab dem 16. März 2020 gelten
  • Darüber hinaus werden bis auf weiteres nur absolut notwendige Schreiben (z.B. Antworten auf Kundenanfragen)  an die Kunden versendet

Die GEMA hat am Wochenende ein Hilfsprogramm von bis zu vierzig Millionen Euro beschlossen. Das Nothilfeprogramm ist vorrangig für Komponisten und Textdichter gedacht, die auch als Performer auftreten und nun gravierende Honorarausfälle haben. Der „Corona-Hilfsfond“ soll finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle bereistellent. Ebenfalls will die GEMA aber auch alle Spielstätten, Kulturbetriebe und Freizeiteinrichtungen entlasten, die aufgrund der Corona-Krise geschlossen worden. Die o. g. Spielstätten sind bis auf weiteres von den Tantiemen für Musik befreit.

Quelle: FAZ 23.03.2020

27.03.2020 Corona-Nothilfeprogramm für GEMA-Mitglieder

1. „Schutzschirm LIVE“

Mit dem „Schutzschirm LIVE“ stellt die GEMA eine pauschale finanzielle Hilfe zur Verfügung. Mit dieser Nothilfe können die Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen. Diese finanziellen Hilfen richten sich vorrangig an Komponisten und Textdichter der GEMA, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund von flächendeckenden Veranstaltungsabsagen in existenzielle Schwierigkeiten geraten.
Anträge können ab dem 30.3.2020 gestellt werden.

Um eine kurzfristige, effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das GEMA Onlineportal für Mitglieder möglich.
Komponisten und Textdichter, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, aber noch nicht über einen Account für das GEMA Online Portal verfügen, können sich hier registrieren.

Anträge können ab dem 30.3.2020 gestellt werden. Um eine kurzfristige, effiziente Unterstützung gewährleisten zu können, ist die Antragstellung ausschließlich über das GEMA Onlineportal für Mitglieder möglich.

Komponisten und Textdichter, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, aber noch nicht über einen Account für das GEMA Online Portal verfügen, können sich hier registrieren.
Die näheren Bedingungen für eine Beteiligung am „Schutzschirm LIVE“ finden Sie hier.

2. „Corona-Hilfsfonds“

Darüber hinaus hat die Solidargemeinschaft der GEMA aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet („Corona-Hilfsfonds“), aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Mit dem von der Sozialkasse der GEMA und den verschiedenen Wertungsverfahren getragenen „Corona-Hilfsfonds“ sollen Komponisten, Textdichter und Musikverleger unterstützt werden, die von der Corona-Pandemie außergewöhnlich stark betroffen sind und deren individueller, durch die Pandemie ausgelöster Härtefall nicht bereits über den „Schutzschirm LIVE“ oder sonstige Unterstützungsleistungen ausgeglichen werden kann.

Je nach seiner persönlichen Betroffenheit durch die Corona-Pandemie kann das Mitglied aus dem Corona-Hilfsfonds Übergangshilfen von bis zu 5.000 EUR beantragen.
Damit die Anträge effizient bearbeitet werden können, kann die Antragstellung ausschließlich nur über das von der GEMA zur Verfügung gestellte Antragsformular erfolgen. Anderweitig eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Die GEMA informiert auf ihrer Internetseite, dass die Anträge nach Eingang sukzessive bearbeitet werden. Das Antragsformular finden Sie hier:

Bis diese Maßnahme vollends greifen wird, kann es etwas dauern. Alle aktuellen Informationen finden Sie hier.

Hilfen für Musiker und Künstler durch die Künstlersozialkasse (KSK)

Auch die Künstlersozialkasse (KSK) hat auf Ihrer Webseite in der Zwischenzeit wichtige Informationen auf Grund der Corona-Pandemie für selbstständige Versicherte, wie Künstler/innen und Publizist/innen, und abgabepflichtige Unternehmen veröffentlicht. Die KSK unterscheidet hier bei ihren Maßnahmen in zwei Kategorien:

Maßnahmen für Versicherte, deren Einkommensprognose sich verändert hat

Lässt sich die Schätzung des gemeldeten voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens im laufenden Jahr nicht verwirklichen, weil zum Beispiel Aufträge storniert werden, besteht jederzeit die Möglichkeit, der KSK die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden auf Antrag den geänderten Verhältnissen angepasst. Den Antrag findet man unter der Rubrik Service im Mediencenter der Internetseite der KSK unter „Vordrucke und Formulare“.

Die Änderung wirkt sich für die Zukunft aus und kann nach der gesetzlichen Regelung zwar wiederholt aber nicht rückwirkend korrigiert werden. Eine Änderung der Schätzung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens sollte deswegen sorgfältig und behutsam erfolgen, je nachdem wie sich die Situation im laufenden Kalenderjahr absehbar entwickelt.

Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können von der KSK individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.

Versicherte die keine Einnahmen erzielen können, weil z. B. Konzerte, Ausstellungen u. ä. abgesagt werden, haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen. Hier ist der Ansprechpartner das jeweils zuständige Jobcenter. Bei der Bewilligung von Arbeitslosengeld I die Agentur für Arbeit.

Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen, die voraussichtlich geringere Umsätze mit künstlerischen / publizistischen Leistungen erzielen, als dies im Vorjahr der Fall war

Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlungen. Die monatlichen Vorauszahlungen können auf Antrag reduziert werden, wenn die abgabepflichtigen Entgelte voraussichtlich deutlich geringer als im Vorjahr ausfallen.

Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten will man individuelle Zahlungserleichterungen gewähren. Hierzu folgen in Kürze weitere Informationen.

Hilfe in der Corona-Krise von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)

Auch bei der GVL weiss man, dass viele Musiker und Kulturschaffende gerade in einer Ausnahmesituation befinden.

Aus diesem Grund hat die GVL für Berechtigte in einer finanzieller Notlage eine Hilfsmaßnahme im Rahmen einer sozialen Zuwendungen auf den Weg gebracht. Alle berechtigten Antragsteller, welche ausschließlich freiberuflich tätig sind und durch „Covid-19-bedingte Veranstaltungs- oder Produktionsabsagen“ Honorarausfälle erlitten haben, können eine einmalige Hilfe in Höhe von 250 Euro im Rahmen der sozialen Zuwendungen der GVL erhalten.

Alle Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.

Gründung Nothilfefond der Deutschen Orchesterstiftung

Den Aufruf der Kulturstaatsministerin Monik Grütters, die freien Kulturschaffenden in Zeiten der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Deutsche Orchester-Stiftung mit der Gründung eines Nothilfefonds unterstützt. Auf der Webseite der Stiftung bittet man alle Musikfreundinnen und Musikfreunde, Hochschullehrer/innen, und Laienmusiker/innen und Laienmusiker um Spenden zur Unterstützung der freiberuflichen Musiker in Deutschland auf.

Mit dem Nothilfefond will die Deutsche Orchesterstiftung freiberufliche Musiker/innen unterstützen, die in den folgenden Bereichen tätig sind:

  • Amateurmusikszene undfreie Ensembles
  • Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsbereich mit den Musikhochschulen, Universitäten und Landesmusikakademien
  • musikpädagogischer Bereich von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen
  • Soloselbstständige und Komponisten
  • freiberuflich Tätige in Chören, Orchestern, Musiktheatern, Musikjornalismus und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Alle aktuellen Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

Unser Fazit zu den Hilfen für freiberufliche Musiker, Künstler und die Eventbranche

Die Corona-Pandemie hinterlässt überall ihre Spuren. Besonders stark ist davon die Kulturbranche betroffen. Nach anfänglicher Absage der Großveranstaltungen um die tausend Besucher, ist mittlerweile der gesamte Kulturbereich komplett zum Erliegen gekommen. Alle freischaffende Musiker, Künstler und Mitarbeiter im Veranstaltungsbereich sind davon besonders stark betroffen. Der Kampf gegen das Coronavirus führt bei ihnen von tiefen finanziellen Einschnitten bis zu existenzbedrohenden Ausfällen.

Wir gehen davon aus, dass die in unserem Beitrag aufgezählten Maßnahmen nur ein Anfang sein können und sind. Die Corona-Krise wird nicht spurlos an unserer Gesellschaft vorübergehen. Aber alle Krisen sind auch Chancen. Auch wenn die täglichen Nachrichten sich im Moment überschlagen, behalten wir alle einen klaren Kopf auf dem Weg aus dem Chaos.

Update 06.04.2020

In der mussten bereits viele Musiker und Künstler die persönlich Erfahrung machen, dass von der Kulturstaatsministerin Monika Grütters angekündigten unbürokratischen Hilfen nicht immer realistisch sind. Aus diesem Grund haben bisher tausende Kulturschaffende eine Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen unterschrieben.

Zahllose Streamingangebote geben momentan ein eindrucksvolles Zeugnis davon, dass Künstler auch in Zeiten von Vorstellungsabsagen keine Pause machen. Sondern, dass sie weiter an sich und ihrer Kunst arbeiten und sie unter fast allen Umständen einem Publikum zugänglich machen wollen. Doch Geld verdienen können sie damit nicht, dafür wären sie im Moment wie viele Selbständige aus anderen Branchen vielmehr auf staatliche Unterstützung angewiesen. Tatsächlich hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters bereits zu Beginn der Veranstaltungsabsagen angekündigt, die Kreativszene bei Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen nicht im Stich zu lassen.

Quelle: „Vor leeren Töpfen“ Süddeutsche Zeitung vom 06.04.2020

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14 Kommentare
  1. Susanne Schmidt sagte:

    Vielen Dank für Ihren Beitrag. Leider scheinen Musiker und Künstler im Moment noch nicht einmal eine Nebenrolle zu spielen.

    Antworten
  2. Alexander H. sagte:

    In dem Beitrag „Corona-Hilfen für Künstler“ wurden die aktuellen Hilfen für mich als Künstler sehr gut zusammengefasst.

    Antworten
  3. Richard sagte:

    Ich habe Ihren gut recherchierten Beitrag „Corona-Krise Hilfen für Musiker“ bei meiner Internetsuche gefunden. Leider gibt es mittlerweile für uns Künstler in 99% der Fälle nur die Grundsicherung, also nichts anderes als Hartz4

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  4. Peter Marx sagte:

    Neue Coronahilfen für Musiker.
    Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich bin Musiker und habe die Novemberhilfe beantragt. Jetzt warte ich…

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  5. Sabine sagte:

    Im Januar gibt es keine Hilfen ähnlich der November- und Dezemberhilfe.
    Von Januar bis Juni gibt es die Überbrückungshilfe 3, diese ist für Fixkosten. Ein Betrag bis 5000€ darf man über Elster selber beantragen, das ist die sog. Neustarthilfe.
    Für Unternehmer, die keine Fixkosten geltend machen (können), gibt es für Dezember 2020 bis Juni 2021 die sog. Neustarthilfe.

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  6. Lina sagte:

    Corona-Krisenhilfe hin oder Neustarthilfe her. Ich bin seit über 10 Jahre Selbstständig, habe immer pünktlich meine Steuern bezahlt.
    Ich bin der Meinung ,der Staat hat uns grundsätzlich im Stich gelassen. Die Corona Hilfen waren / werden einfach falsch berechnet .

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