Neue Corona-Hilfen für Künstler und Veranstaltungsbranche
Die erneute vorübergehende Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hart. Um Sie schnell und wirksam zu unterstützen, ergänzt die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche und neue Corona-Hilfen.
Stand: 25.11.2020
Die Künstleragentur BÖTTGER MANAGEMENT hat für Sie recherchiert und alle aktuellen Informationen zusammengetragen. Da sich die die Lage täglich ändern kann, werden wir versuchen, alle relevanten Informationen zu den neuen Corona-Hilfen immer wieder zu aktualisieren und zu ergänzen.
Wir müssen an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass alle Angaben nicht rechtsverbindlich sind.
[toc]
November-Hilfe jetzt freigeschaltet
Ab sofort können Anträge für die 2. Phase der Überbrückungshilfe gestellt werden. Das bundeseinheitliche Portal wurde freigeschaltet. Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und fordert gleichzeitig alle Steuerberater auf, die hilfesuchenden Unternehmen weiterhin bei der Antragstellung zu unterstützen.
Unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die durch die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark von Umsatzeinbußen betroffen sind, ab sofort weitere Überbrückungshilfen beantragen. Sie werden ebenso wie die Hilfen der ersten Phase als Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten gewährt – allerdings mit einzelnen Verbesserungen bei den Antragsvoraussetzungen.
Ebenso wie bei der Überbrückungshilfe I müssen auch bei der Überbrückungshilfe II die Umsatzrückgänge sowie die laufenden Fixkosten der antragstellenden Unternehmen im Rahmen des digitalisierten Antragsverfahrens dargelegt werden. Allerdings wurden die Grenzen bei den Umsatzrückgängen von bisher 60 % weiter abgesenkt: Antragsberechtigt sind jetzt bereits Unternehmen mit Umsatzrückgängen
- von mindestens 50 % in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 im Vergleich zu den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- von mindestens 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Erstattet werden maximal 50.000 Euro pro Monat, wobei der Zuschuss zu den monatlichen betrieblichen Fixkosten erhöht wurde:
- 90 % (bisher 80 %) der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 %;
- 60 % (bisher 50 %) der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 % und 70 % und
- 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30 % (bisher mehr als 40 % im Vergleich zum Vorjahresmonat).
Außerdem wurde die Schwelle, wonach KMU mit bis zu 5 Beschäftigten maximal 9.000 Euro und mit bis zu 10 Beschäftigten maximal 15.000 Euro erhalten können, ersatzlos gestrichen und die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten auf 20% erhöht. Schließlich sollen bei der Schlussabrechnung künftig nicht nur Rückforderungen, sondern auch Nachzahlungen möglich sein. Die Anträge können bis zum 31.12.2020 gestellt werden. Eine erneute Registrierung für Berater, die bereits im Rahmen der ersten Phase der Überbrückungshilfe erfasst wurden, ist nicht erforderlich.“
Quelle: Meldung des DStV
Corona-Hilfen Update vom 4. November
Alle Informationen finden Sie hier
Die Bundesregierung arbeitet darauf hin, Umsatzausfälle durch die in diesem Monat geltenden verschärften Corona-Beschränkungen den betroffenen Unternehmen spätestens ab der letzten Novemberwoche vergüten zu können. Solange werde es voraussichtlich dauern, bis die auf ein Volumen von zehn Milliarden Euro veranschlagte „Novemberhilfe“ zur Antragsreife gediehen sei, gab der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Thomas Bareiß (CDU/CSU) am Mittwoch im Tourismusausschuss zu verstehen….
Die Einschränkungen gelten unter anderem für Hotellerie und Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Dienstleister in den Bereichen Fitness und Körperpflege, die in diesem Monat ihre Tätigkeit ganz oder überwiegend einstellen müssen. Als direkt Betroffene sollen nach dem Willen der Bundesregierung alle privaten und öffentlichen Unternehmen, Vereine und sonstigen Einrichtungen, die dadurch finanzielle Verluste hinnehmen müssen, in den Genuss der „Novemberhilfe“ kommen können. Antragsberechtigt sollen aber auch jene Unternehmen sein, die „nachweislich und regelmäßig“ mindesten 80 Prozent ihres Umsatzes durch Geschäftsbeziehungen zu direkt Betroffenen erzielen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Tourismus/Ausschuss – 04.11.2020 (hib 1196/2020)
Alle Informationen finden Sie hier
Neue Corona-Hilfen Update vom 3. November, 09.02 Uhr:
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat eine Verlängerung der Corona-Hilfen in Aussicht gestellt. Man werde die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige für die Zeit nach November weiterentwickeln, sagte Scholz am Dienstag im ZDF-Morgenmagazin. Es solle dann das geben, was es bisher schon gab, aber noch mal verbessert“, sagte Scholz. Bei Solo-Selbstständigen und kleinen Betriebe mit stark schwankenden Umsätzen wolle man sich bei der Berechnung der Corona-Hilfen dann alternativ auch am monatlichen Einkommen im Jahresschnitt orientieren, sagte Scholz.
Quelle: https://www.merkur.de/wirtschaft/coronavirus-hilfe-november-wirtschaft-selbststaendige-unternehmen-deutschland-berlin-staat-zr-90085435.html
„Lockdown light“ – neue Corona-Hilfen für Künstler und Veranstaltungsbranche
Am Mittwoch hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Deutschen auf die neuen harten Corona-Maßnahmen nach der Bund-Länder-Konferenz eingestimmt. Im Rahmen des sogenannten „Lockdown light“ kommt es nun im November 2020 zu weiteren Einschränkungen, welche eine zusätzliche Härten für die gesamte Kunstbranche und den Veranstaltungsbereich in Deutschland bedeuten.
So wurde konkret beschlossen, dass alle Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen ab Montag, 02.November 2020, geschlossen bleiben. Ebenfalls geschlossen werden alle Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Geöffnet bleiben sollen Bibliotheken, Archive, Musikschulen und Volkshochschulen.
Neue Corona-Hilfen für Künstler und Veranstaltungsbranche
Aufgrund des am Mittwoch von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen „Lockdown light“, hat die Bundesregierung angekündigt, neben den bereits bestehenden Hilfsprogrammen, umfassende neue Corona-Hilfen auf den Weg zu bringen.
Mit den neuen Corona-Hilfen will die Bundesregierung nun eine erweiterte Unterstützung für die Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen auf den Weg bringen, welche direkt von erneuten vorübergehenden Schließungen betroffen sind. Außerdem sollen die Schnellkredite der KfW nun auch für kleine Unternehmen geöffnet und die Überbrückungshilfen nochmals verbessert und verlängert werden. Dies soll dazu dienen, die dringend benötige Liquidität zu schaffen.
Die bisherige Überbrückungshilfe soll auch im Jahr 2021 weiter fortgeführt und nochmals erweitert werden. All diese Maßnahmen der Bundesregierung sollen dazu beitragen, dass Betroffene trotz aller Härten stark durch die Krise kommen.
Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen einzelner Branchen erleiden seit Beginn der Corona-Pandemie durch die durch Corona bedingten Maßnahmen starke Umsatzverluste bishin zu Insolvenzen. Auch durch die staatlichen Hilfen besitzen sie weniger wirtschaftliche Widerstandskraft als im Frühjahr. Für eine kurzfristige und zielgerichtete Unterstützung aufgrund der erneuten Schließungen, sollen nun außerordentliche Wirtschaftshilfen geleistet werden. Hierfür stehen laut Information des Bundesministerium für Finanzen insgesamt bis zu 10 Milliarden Euro bereit.
Neue Corona-Hilfen auch für Soloselbstständige
Als Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können Sie eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent Ihres Umsatzes von November 2019 erhalten. Dabei errechnet sich die Höhe aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats. Sie erhalten diese Kostenpauschale für jede angeordnete Lockdown-Woche. Sollten Sie Ihr Unternehmen nach November 2019 gegründet haben, werden Ihre Umsätze vom Oktober 2020 zur Berechnung herangezogen.
Als Soloselbständiger haben Sie das Wahlrecht, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch Ihren durchschnittlichen Vorjahresumsatz von 2019 zugrunde zu legen.
Für größere Unternehmen gelten abweichende Prozentanteile vom Vorjahresumsatz. Ihre Höhe wird im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass anderweitige Hilfen für den Zeitraum, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, vom Erstattungsbetrag abgezogen werden. Eventuelle spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum werden Ihnen ebenfalls angerechnet.
Wer kann Antrag für neue Corona-Hilfen stellen?
Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt.
Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag erfolgen. Da die Umsetzung der Einzelheiten einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wird die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft.
Wo können Unternehmen und Soloselbständige die Hilfen beantragen?
Anträge für die Überbrückungshilfe 2 können Sie ab sofort stellen! Zum Antrag gelangen Sie über die Plattform der Überbrückungshilfe. Auf diesem Portal konnten Unternehmen bereits die Überbrückungshilfen vom Frühjahr beantragen.
Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfe II
Um die Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Soloselbständigen und Freiberuflern zu sichern, die besonders unter Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen leiden, werden seit Juli 2020 Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten als Überbrückungshilfe geleistet. Diese Überbrückungshilfen sollen ein weiteres Mal verlängert und ihre Konditionen nochmals verbessert werden.
Es ist zu erwarten, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kulturbereich und die Veranstaltungswirtschaft.
Aus diesem Grund soll die bestehende Überbrückungshilfe zu einer Überbrückungshilfe III weiterentwickelt werden. Nach Informationen des Bundesministerium der Finanzen und des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeit man hier mit Hochdruck.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können Sie ab sofort stellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020 endet.
Lesen Sie zum Thema Corona-Hilfen auch unseren Beitrag
Vielen Dank für den gut recherchierten Beitrag zu den Corona Hilfen für Künstler und Musiker. Die ganze Kulturbranche ist seit über einem Jahr stark gebeutelt. Dank #neustartkultur und den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen finden jetzt wenigstens wieder (kleine) Konzerte statt.
Danke für Euren Beitrag „Neue Corona-Hilfen für Künstler….“ Jetzt weiß ich zumindest die wichtigtsten Dinge bezüglich Corona-Hilfe für Soloselbstständige…
Vielen Dank für diesen gut recherchierten Beitrag zum Thema Coronhilfen für Künstler und Veranstaltungsbranche.
„Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einnahmen aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Bis Ende 2021 können sie durch die „Corona-Sonderregelung“ monatlich bis zu 1.300 Euro zusätzlich durch nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten hinzuverdienen.“
Quelle: bundesregierung.de